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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.

Allen Lieferungen und Leistungen der nrw printpartner KG, nachfolgend nrw printpartner genannt, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der nrw printpartner sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Entgegennahme unserer Leistung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.  

2.

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Industrie, Handel, Handwerk und freie Berufe zur Verwendung in der selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich.

3.

Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis. Unsere Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Es werden zusätzlich Lieferkosten berechnet. Die Höhe der Liefer-kosten ist abhängig von der Art des Artikels sowie der Berechnung von Logistikkosten an die                  nrw printpartner seitens unserer Vorlieferanten. Die Lieferkosten können vor Bestellabgabe erfragt werden. Die Wahl des Versandweges obliegt der nrw printpartner. Bei einer Preiserhöhung gegenüber dem ehemaligen Verkaufspreis, zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitteilt. Beim Rücktritt vom Vertrag ist die Ware unbenutzt und originalverpackt zurückzusenden.

4.

Die nrw printpartner wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, das er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt dann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der  Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

5.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die nrw printpartner die Transportkosten über-nommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an die nrw printpartner trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der nrw printpartner in Solingen.

6.

Rechnungen von der nrw printpartner sind innerhalb 10 Tagen fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Skontoabzüge werden nachberechnet. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist die nrw printpartner berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, ohne das es der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils ältere Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmte bezeichnete Waren erfolgte.

7.

Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln ist unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb 6 Monaten nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen wird die nrw printpartner Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt.

8.

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehenden Forderungen Eigentum der nrw printpartner. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die nrw printpartner gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, der nrw printpartner alle im Rahmen einer Rechtverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

9.

Die nrw printpartner ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personen-bezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

10.

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort ist Solingen und der Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Wuppertal.

 

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