DIN 33870
  • Beinhaltet die Art der Wiederaufbereitung von Tonerkartuschen
  • Seit 2002 in Kraft
  • Regelt die Mindestanforderungen
  • Leergut darf bis zu 4 mal wiederverwertet werden.
  • Verschleißteile müssen nach Sichtprüfung getauscht oder instand gesetzt werden
  • Beinhaltet die Testvorgaben für Ausdrucke und Langzeittests