DIN 33870
- Beinhaltet die Art der
Wiederaufbereitung von Tonerkartuschen
- Seit 2002 in Kraft
- Regelt die
Mindestanforderungen
- Leergut darf bis zu 4
mal wiederverwertet werden.
- Verschleißteile müssen
nach Sichtprüfung getauscht oder instand gesetzt werden
- Beinhaltet die
Testvorgaben für Ausdrucke und Langzeittests
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